Zinsatz richtet sich nach Angebot und Nachfrage

23.7.2015 – Unter den Römern ab urbe condita 753 vor Christus bis zur Zeit des Kaisers Claudius in der Mitte des ersten Jahrhunderts lag der gesetzliche Zinssatz 800 Jahre lang bei einem Prozent im Jahr. Den Vorschlag des Konsuls Valerius Flaccus 93 vor Christus, ihn auf drei Prozent zu erhöhen, bezeichnete der Historiker Vellejus Paterculus als schändlich und todeswürdig. Der Staat verlieh zu diesem Zinssatz Geld und deckte damit auch seine Staatsausgaben – ein Staat muss eben keine Staatsschulden haben.

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Der marktkonforme Zinssatz wird nicht durch die EZB festgelegt, sondern richtet sich nach Angebot und Nachfrage. Wenn die Staaten Schulden abbauen, Kapital in Versorgungswerken für Beamtenpensionen zurücklegen, die Sozialsysteme Rücklagen aufbauen, die Unternehmen Kapital anlegen statt es zu leihen und das Geldvermögen der Bevölkerung stark wächst, stellt sich die Frage, wer noch Gelddarlehen nachfragen und einen Zins dafür zahlen soll.

Es ist also auch gut möglich, dass wir in eine 500 Jahre dauernde Phase geringen Wachstums und stabil niedriger Zinsen eingetreten sind.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Artikel: „Niedrigzins: Licht am Ende des Tunnels”.

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Private Krankenversicherung · Zinsen
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