Zahlung von hohen Provisionen möglich

21.7.2014 – Auch bei nur 25 Promille Höchstzillmersatz ist es wie bei bisher 40 Promille erlaubt, auch gegebenenfalls 50 oder 60 Promille einmaliger Abschlusskosten in die Prämie einzukalkulieren. Diese sind dann in den meisten Fällen innerhalb maximal zwei Jahren durch die gezahlten Prämien amortisiert, also verdient.

Lediglich die Möglichkeit, bis zu 40 Promille der Beitragssumme sofort bilanzwirksam zu neutralisieren, ist auf 25 Promille eingeschränkt worden.

Alles, was darüber liegt, ist also für den Versicherer bei Zahlung einer einmaligen Provision wie bisher sofort bilanzwirksamer Aufwand, der erst im Anschluss an die Tilgung der gezillmerten Beträge in den darauffolgenden Monaten der Vertragslaufzeit aus den vollen weiteren Prämien – nach Abzug von laufenden Kosten und Risikobeiträgen – getilgt werden kann. Nach meist nur wenig mehr als 24 Monaten insgesamt sind auf diese Weise aber alle einmalig eingerechneten Abschlusskosten – nicht nur die gezillmerten – durch die Prämienzahlungen getilgt.

Die Absenkung des Höchstzillmersatzes von 40 auf 25 Promille der Beitragssumme stellt also schon im Ansatz keinerlei Begründung dafür dar, auch hohe Provisionszahlungen auch nur teilweise über mehr als die ersten zwei Jahre – erst recht nicht über zehn Jahre oder gar die gesamte Laufzeit – zu verteilen. Eine Zahlung auch von hohen Provisionen ist vielmehr regelmäßig auch ganz ohne Inanspruchnahme der Bilanzhilfe der Zillmerung möglich, indem sie auch dann zu Beginn eingerechnet werden.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Artikel: „Versicherer ändern ihre Vergütungsstruktur”.

Leserbriefe zum Leserbrief:

+Thomas Leithoff - Kosten sind auf die ersten fünf Jahre zu verteilen. mehr ...

Peter Schramm - Kein Grund zur Absenkung der Einmalprovision. mehr ...

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Private Krankenversicherung · Provision
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