Wirtschaftliche Erfordernisse rechtfertigen keinen Verfassungsbruch

21.2.2017 – Auch wenn es schwer fällt, sollten die verfassungsrechtlichen Bedenken nicht mit den wirtschaftlichen Forderungen verquickt werden. Meines Erachtens ist die jetzige gesetzliche Handhabe mit dem Grundgesetz nicht vereinbar und muss geändert werden. Zu meinen, die wirtschaftlichen Erfordernisse würden einen Verfassungsbruch rechtfertigen, ist gefährlich, weil damit die Grundlage der Gesellschaft ausgehebelt wird.

Eberhard Julius Rüdiger

info@versicherungsmakler-ruediger.de

zum Leserbrief: „Dilettanten an allen Fronten”.

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