Wirkt als gute Entscheidungshilfe

26.2.2015 – Man muss nicht das Beispiel Organspende für ein Opting-out bemühen, um die Wirksamkeit dieser Entscheidungshilfe zu beschreiben

In Großbritannien ist „opt-out” für die Betriebsrente seit Langem Pflicht, verfügt etwa die gleiche Anzahl von Betriebsrentnern/ Anwärtern über eine doppelt so hohe betriebliche Altersvorsorge-Rücklage, wie der Betriebsrentner in Deutschland (dem Land der Sparer?).

Und dass die Rendite mit durchschnittlich sieben Prozent jedes andere Produkt in Deutschland in den Schatten stellt, liegt an dieser unsinnigen Begrenzung der Aktienquote. Man kann mit einer 30 oder 40 Jahre alten Einstellung für ein Produkt nicht in einem Markt agieren, der in Realtime völlig anders tickt.

Jörg Frotscher

joerg.frotscher@aquilaheywood.de

zum Artikel: „Betriebliche Altersversorgung: Opting-out funktioniert”.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Altersversorgung · Altersvorsorge · Betriebliche Altersversorgung · Zinsen
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