Wie viel darf ein „guter” Makler an einem Kunden verdienen?

31.8.2010 –

Hier gibt es eine schwierige Frage: Welcher umgerechnete Stundensatz ist denn unverhältnismäßig? Wie viel darf denn der „gute“ Makler an einem Kunden verdienen – und wo muss er sagen, dass er das ganze liebe Geld gar nicht haben möchte?

WERBUNG

Vermögende Kunden investieren auch schon einmal beträchtliche Summen, so dass die Courtage hier aufgrund der vereinbarten Sätze entsprechende Höhen erreicht, die – verglichen mit dem Vermittlungsaufwand – so manchen anderen Stundensatz weit in den Schatten stellt.

Ich spreche bewusst den „Vermittlungs“-Aufwand an, denn die Vermittlung selbst ist nur ein Bruchteil der Leistung. Eine wirklich gute Beratungsleistung hat nicht nur mit der Dauer des Vermittlungs- und Beratungsgesprächs zu tun, sondern mit Sach- und Branchenkenntnissen, die sich der Makler (selbst)ständig aneignen muss, was sich nicht aufwandsfrei erledigen lässt.

Es gibt in meinen Augen folglich keine zu hohen Stunden- oder Vergütungssätze, denn wenn die Entscheidung nicht maklergerecht getroffen wurde, haftet der Makler. Inwiefern der Kunde sein Geld dann bei Falschberatung zurückbekommt, ist eine andere Fragestellung, die mit dieser grundsätzlichen Vergütungsfrage nichts zu tun hat.

Carsten Ruhkamp

ruhkamp@or-finanzkonzepte.de

zum Leserbrief: „Drakonische Strafe gefordert”.

WERBUNG
Artikel-Werkzeuge für Sie
WERBUNG
Service

Weitere Informationen zum Thema...

... finden Sie über Suche/Erweiterte Suche im Kopf- und im Fußbereich dieser Seite.

Beachten Sie auch unsere Bücher und Dokumentationen.

Zu Vertriebsthemen kann ein Blick in die VersicherungsJournal Extrablätter lohnen.

Service

Ihr Wissen und Ihre Meinung sind gefragt

Ihre Leserbriefe können für andere Leser eine wesentliche Ergänzung zu unserer Berichterstattung sein. Bitte schreiben Sie Ihre Kommentare unter den Artikel in das dafür vorgesehene Eingabefeld.

Die Redaktion freut sich auch über Hintergrund- und Insiderinformationen, wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem Namen des Informanten bestimmt ist. Wir sichern unseren Lesern absolute Vertraulichkeit zu. Schreiben Sie bitte an redaktion@versicherungsjournal.de.

Allgemeine Pressemitteilungen erbitten wir an meldungen@versicherungsjournal.de.

Ansprechpartnerin
Myrto Anna Rieger
Redaktionsassistentin
Telefon +49 (0)4102 7777898
E-Mail redaktion@versicherungsjournal.de

weitere Leserbriefe