29.2.2012 – Ich habe selbst schon erlebt, wie Leute, die falsch parkten, sich von einem anderen Auto das Knöllchen genommen haben und unter ihren Scheibenwischer geklemmt haben, damit die patrouillierenden Ordnungshüter annehmen, hier läge schon ein Knöllchen vor.
Eine rechtsverbindliche Zustellung hinter den Scheibenwischer kann sich in unserem Land nur eine allmächtige Behörde erlauben.
Für den sterblichen Bürger – als Versender eines Schreibens – ist der rechtsverbindliche Nachweis der Zustellung – durch die Rechtsprechung – inzwischen unglaublich schwer geworden.
Dieses Urteil ist – mit gesundem Rechtsempfinden – nicht nachvollziehbar!
Frank Kantig
zum Artikel: „Streit um fehlendes Knöllchen”.
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