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Wichtiges, aber kein Schlüsselkriterium

3.5.2016 – Einige Kollegen haben meinen Leserbrief vom 29.4.2016 zum Thema „grobe Fahrlässigkeit” in der Wohngebäudeversicherung offenbar missverstanden. Deshalb noch einmal klar mein Standpunkt: Ich bin auch der Meinung, dass der Ausschluss der groben Fahrlässigkeit ein wichtiges Kriterium in der Wohngebäudeversicherung ist und berate meine Kunden so, daß dieses Merkmal mit im Versicherungsschutz enthalten sein muß.

Aber ich bin nicht der Ansicht, dass es ein Schlüsselkriterium für die Beurteilung der Qualität einer Versicherung ist. Die Regelungen in den Versicherungsbedingungen sollen nicht den Leichtsinn der Kunden unterstützen und ihm für sein Handeln Eigenverantwortung abnehmen, denn das geht immer zu Lasten der Versichertengemeinschaft.

Versicherung ist Risikoverteilung in der Gemeinschaft und in der Zeit! Diesen Grundsatz vergisst leider auch die Stiftung Warentest bei der Jagd nach den billigsten Prämien sehr oft. Und daß heißt eben auch, daß eine heute nicht kostendeckend kalkulierte Prämie morgen durch Beitragserhöhungen zum Nachteil des Kunden wieder erwirtschaftet werden muß.

Ich finde, über dieses konkrete Beispiel hinaus sollte der Trend der Vergesellschaftung privater Risiken und Versäumnisse nicht weiter forciert werden. Genau das tut aber die Stiftung!

Wolfgang Otto

wolfgang@dr-otto-vvgmbh.de

zum Artikel: „An der groben Fahrlässigkeit scheiden sich die Geister”.

Leserbriefe zum Leserbrief:

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Schlagwörter zu diesem Artikel
AVB · Berufsunfähigkeit · Gebäudeversicherung
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