11.9.2012 – Auch die Ergebnisse der Riester-Untersuchung des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) sollten vom Leser kritisch hinterfragt werden, da sie, soweit das erkennbar ist, einige aus meiner Sicht wichtigen Punkte zumindest in der Bewertung untergewichten, wenn nicht sogar ausblenden.
Das soll an zwei Beispielen aufgezeigt werden:
1. Ob die vertraglich vorgesehene Möglichkeit der Allianz, die zum Zeitpunkt der Erhöhung aktuellen Rechnungsgrundlagen bei der Neuberechnung von erhöhten Leistungen aus späteren Beitragserhöhungen anzuwenden, für den Kunden eine akzeptables zusätzliches Risiko ist, muss vom Riester-Kunden kritisch geprüft werden, da Beitragsänderungen (inklusive Erhöhungen) im Verlauf von Riester-Verträgen die Regel sind und das Ergebnis erheblich beeinflussen können.
2. Wer bei der Debeka einen Riester-Rentenvertrag abschließt, sollte berücksichtigen, dass die Tarifkalkulation sogenannte Störfälle (Beitragsfreistellung/ -reduzierung und Anbieterwechsel) zusätzlich bestraft, wenn der Mindesteigenbeitrag vom Riester-Sparer nicht durchgängig in den Vertrag bei der Debeka eingezahlt wird.
Die Berechnungsbasis der einmaligen Abschlusskosten unterstellt den Zufluss des (bei Vertragsabschluss bestehenden) Zulagenanspruchs während der gesamten Vertragslaufzeit (inklusive Kinderzulagen).
Zahlt der Kunde später nicht mehr den Mindesteigenbeitrag, hat er auf nicht zufließende Zulagen einmalige Abschlusskosten bezahlt, was die Renditeaussichten erheblich beeinflussen kann.
Martin Seichter
zum Artikel: „Die besten Riester-Renten”.
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