28.2.2013 – Es wird ja gerade gefordert, dass eine auch kleine Riester-Rente nicht angerechnet werden soll. Da sich der Eigenbeitrag meist auf fünf Euro im Monat beschränkt, ist dies für einen Geringverdiener zumutbar.
Was sage ich denn meinem Kunden, wenn sich im Laufe der nächsten Jahrzehnte die Anrechenbarkeit ändert? „Hättest besser nicht auf mich gehört“?
Wer als Vermittler Geringverdienern jetzt von der Riester-Rente abrät, macht sich unabhängig davon spätestens dann schadenersatzpflichtig, wenn die betreffende Person vielleicht doch keine Grundsicherung bekommt. Also ich weiß nicht, wie hoch diese in 20 oder 30 Jahren sein wird. Mal ganz abgesehen davon, dass ich meine Kunden nicht per se als Dauer-Leistungsempfänger brandmarke.
Und zum Thema Steuer: Wo ist denn bitte der hier genannte „Nachteil der nachgelagerten Besteuerung“? Diese Umstellung der Besteuerung auf den Zeitpunkt des tatsächlichen Mittelzuflusses ist nicht nur logisch und konsequent, sie hilft auch den Betroffenen, die wohl zu weit mehr als 90 Prozent im Rentenalter kein höheres Einkommen haben als während der Erwerbsphase – auch Geringverdiener nicht.
Oliver Henkel
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