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Wer verkauft, ist kein Versicherungsmakler

28.1.2015 – Würde die Behauptung stimmen, dass der, der von Versicherungen lebt, sie auch verkaufen muss, dann gäbe es keine Versicherungsberater oder Versicherungsmakler. Beide Berufsgruppen beschäftigen sich mit Versicherungen. Sie leben damit auch davon.

Diese Behauptung trifft auf den Versicherungsvertrieb zu. Der Maklervertrag ist aber ein Geschäftsbesorgungs-Vertrag. Er beinhaltet eine Beratung und das Verschaffen von benötigten Versicherungsschutz für den Auftraggeber. Das ist kein Verkaufen. Das ist Einkaufen für den Auftraggeber.

Würde der Versicherungsmakler ein Versicherungsprodukt seinem Mandanten verkaufen, wäre es eine Verletzung des Maklerauftrags. Wer also Versicherungsprodukte verkauft, ist kein Versicherungsmakler und er wäre gut beraten, die Registrierung als Versicherungsmakler in die eines Mehrfachagenten umzuwandeln.

Eberhard Julius Rüdiger

info@versicherungsmakler-ruediger.de

zum Leserbrief: „Ein himmelweiter Unterschied zwischen Provision und Honorar”.

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