24.1.2017 – Schwer nachvollziehbar. Gut, was die Hersteller getan haben, ist eine Straftat, aber mal im Ernst: Wer kauft ein Auto nach den Abgaswerten?
Rückgabe gegen Zeitwert oder Anrechnung einer „Abnutzungspauschale”, weil das Auto ja bisher das getan hat, was es soll: fahren. Aber Rückgabe gegen Kaufpreis? Auch hier beweisen unsere Richter mal wieder ihre „Lebensfernheit”.
Nils Fischer
nils.fischer@swisslife-select.de
zum Artikel: „Hoffnungsschimmer für geprellte VW-Kunden”.
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