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Wer hat hier die Wissenslücken?

27.4.2017 – Es ist mir neu, das die klassische Privathaftpflicht-Versicherung (PHV) für Gefälligkeitsleistungen keinen Versicherungsschutz bieten soll.

Für Gefälligkeitsleistungen besteht kein Deckungsausschluss. Die PHV leistet im Schadenfall Geldersatz oder Rechtsschutz, wenn der Schadenersatz unbegründet ist. Dann muss aber auch der Versicherungsnehmer nichts zahlen. Warum also extra versichern?

Mir ist auch keine PHV bekannt, die Mietsachschäden nicht einschließen würde. Welche „Immobilienschäden” nicht gedeckt sein sollen, kann ich nicht nachvollziehen.

Für ein Beispiel zu einem Vermögensschaden wäre ich dankbar. Ebenso für eine Berufshaftpflicht-Versicherung für einen angestellten Versicherungskaufmann. Es stellt sich die Frage, wer hier Wissenslücken hat.

Erwin Daffner

daffner@gmx.de

zum Artikel: „Privathaftpflicht als Vertriebsturbo?”.

Leserbriefe zum Leserbrief:

Tino Offergeld - Einige Beispiele zu den genannten Schäden. mehr ...

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