Welche Not reitet den BVK?

6.9.2016 – Sich bei Knip zu registrieren und die App zu erhalten, bedeutet automatisch die Erteilung eines Maklermandates. Ein Zitat aus den Teilnamebedingungen: „Neben der Bereitstellung all deiner Versicherungen in der Knip-App sind wir bemüht, dir immer geeignete und kostengünstige Versicherungslösungen anzubieten, aber nur dann, wenn du dies ausdrücklich wünschst.”

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So schöpft Knip die Courtage ab, ohne überhaupt unter Beweis zu stellen, welchen Vorteil Knip bietet. Gleichzeitig wälzt Knip die Maklerhaftung auf den Versicherungsnehmer ab, denn der muss selbst aktiv werden, um bei bestehenden Verträgen etwas positiv zu verändern. Und dass alles kann der App-affine junge Kunde natürlich sofort verstehen.

Welche Not reitet eigentlich den BVK, einen Vertrieb als Mitglied aufzunehmen, der eindeutig die Ebene einer gewachsenen und persönlichen Kundenbeziehung verlässt und mal so ganz nebenbei die Courtage von langjährig durch Kollegen erarbeitete Versicherungsverträge abgräbt? Da ist mir als Mitbewerber um den Kunden ein Vergleichsportal lieber, denn da kann der Kunde wenigstens sofort erkennen, auf welches Produkt und welchen Abschluss er sich einlässt. Und zwar nur für diesen einen Vertrag.

Gabriele Fenner

gabriele.fenner@vsmp.de

zum Artikel: „Neue Kooperationen”.

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App · Maklercourtage · Vermittlerverband
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