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Weitere Verträge sind zu korrigieren

1.2.2017 – Auch zu korrigieren sind Verträge, bei den schon in der Einzahlphase Sozialabgaben vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlt wurden; die aus Barlohnverwendung, ohne Versorgungszusage, ohne Rentenwahlrecht und ohne Arbeitgeber-Haftung nur den Betriebsrenten gleichgestellt wurden. Das sind die Altverträge vor 2001.

Ingrid Wulff

ingridwulff55@gmail.com

zum Artikel: „Ausschüsse: Massiver Korrekturbedarf bei Betriebsrentenreform”.

Leserbriefe zum Leserbrief:

Alfred Eckel - Ungleichbehandlung leuchtet nicht ein. mehr ...

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2.2.2017 – Norbert Wichmann zum Artikel „Ausschüsse: Massiver Korrekturbedarf bei Betriebsrentenreform” mehr ...