Weitere Bedrohung des Geschäftsmodells von außen

23.10.2014 – Eine weitere durch das Lebensversicherungs-Reformgesetz (LVRG) verschärfte Bedrohung des Geschäftsmodells der deutschen privaten Rentenversicherung sind Alternativen aus In- und Ausland, die gerade für Männer höhere sofort oder später beginnende Leibrenten bieten.

So etwa, indem man direkt über der Grenze in der Schweiz eine Rentenversicherung abschließt. Dort können alleine schon deshalb höhere Renten geboten werden, weil die geringere Lebenserwartung der Männer berücksichtigt werden darf, denn Unisex ist nur in der Europäischen Union vorgeschrieben.

Das gleiche gilt für den Leibrentenkauf nach BGB. Nicht nur beim Verkauf einer Immobilie oder eines Betriebs gegen Leibrente, sondern auch als alternatives Finanzierungsinstrument für Unternehmen ist dies möglich. Hier kann mit höheren Zinssätzen und nicht ganz so vorsichtig langen Lebenserwartungen gerechnet werden als dies Lebensversicherern möglich ist.

Auch deutsche und ausländische Stiftungen bieten dieses Modell an, um über die Altersvorsorge neue Kreise von Zustiftern zu gewinnen. Hier kann ein Teilbetrag der Zustiftung gegen Leibrente sogar steuerlich abgesetzt werden. Die Stiftung der Stanford-Universität ist so zu einer der größten Stiftungen geworden. Dies auch, weil Stiftungen oft sehr erfolgreich in der Kapitalanlage und sehr kapitalstark sind.

Problematisch für Lebensversicherer sind diese Möglichkeiten auch, wenn damit im Unisex-Bestand die Frauen sich zu sehr anreichern – zum Beispiel, weil Männer vor Rentenbeginn die Kapitalabfindung für eine Alternative mitnehmen.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Artikel: „LVRG kostet Rendite und Provisionen”.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Altersvorsorge · Immobilie · Lebenserwartung · LVRG · Private Krankenversicherung · Unisex · Verkauf · Zinsen
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