Wegfall der Strafhaftung

21.7.2015 – Zum Absatz im Artikel: „Wie die Vermittlerzufriedenheit gesteigert werden kann”. Ganz einfach gesagt wäre das eine Beibehaltung der bis dato gültigen Courtagesätze und Wegfall der Strafhaftung bei Abschlüssen im Bereich Leben- und Krankenversicherung.

Zu Letzteren sei gefragt: Hat man sich schon einmal Gedanken gemacht, dass ein Makler oder Vertreter im Alter ab 62 aus Gründen der Haftungszeiten keine Abschlüsse in diesen Bereichen mehr machen darf, wenn er jemals in Rente oder in den Ruhestand gehen möchte? Wenn sich der Vermittlerbestand bereits mit einem hohen Anteil in diesem gesegneten Alter befindet, wäre ein weiterer Grund für den Rückgang der Altersvorsorge in diesem Fakt zu sehen.

Übrigens, ob ratierlich oder nicht ausgezahlt spielt hier keine Rolle. In jedem Fall ist es aktuell erbrachte Arbeitsleistung, die vom Vermittler unverschuldet auf eine kleine Ewigkeit verteilt wird.

Thomas Oelmann

thomas.oelmann@gmx.com

zum Artikel: „Wie (un)zufrieden Versicherungskunden mit ihrem Vermittler sind”.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Altersvorsorge · Rente
WERBUNG
WERBUNG
Werben im Extrablatt

Mit einer Anzeige im Extrablatt erreichen Sie mehr als 12.500 Menschen im Versicherungsvertrieb, überwiegend ungebundene Vermittler. Über die Konditionen informieren die Mediadaten.

weitere Leserbriefe
WERBUNG