Wechsler haben positive Wirkgung auf Wettbewerb

29.10.2012 – Laut § 13 a Absatz 3 der Kalkulationsverordnung ist es ausgeschlossen, dass der beim neuen Versicherer angerechnete Übertragungswert an Alterungsrückstellung durch die Finanzierung neuer Abschlusskosten im Wege der Zillmerung vermindert wird. Außerdem ist die Provision beim alten Versicherer bei Wechsel in den ersten fünf Jahren zeitanteilig zurückzuzahlen.

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Derzeit können nur Neuzugänge ab 2009 unter Mitgabe des Anrechnungswertes der Alterungsrückstellung wechseln. Deren Alterungsrückstellung nimmt im Laufe der Zeit durch Älterwerden zu und auch der Anteil dieser Versicherten am Gesamtbestand nimmt jährlich zu. Somit sollte es selbst bei unverändertem Wechselverhalten künftig weiter zu einem Anstieg der übertragenen Alterungsrückstellungen kommen.

Der verstärkte Wettbewerb bei Wechslern infolge der Mitgabe des Übertragungswertes der Alterungsrückstellung sollte – dies war jedenfalls die Absicht des Gesetzgebers – eine positive Wirkung auf die Branche haben. Diese dürfte auch eintreten, denn Unternehmen, die unter starken Abgängen durch Wechsler leiden, der wie hier auch dokumentiert wird, werden dem sicher nicht tatenlos zusehen, sondern ihre Haltebemühungen verstärken.

So nutzt verstärkter Wettbewerb auch denjenigen, die nicht wechseln, und letztlich auch der Branche insgesamt. Völlig umsonst ist Wettbewerb aber nicht zu haben – doch der Nutzen sollte überwiegen.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Artikel: „Welche Gesellschaften am meisten umdecken”.

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