Was der GDV-Vertriebskodex dazu sagt

19.9.2017 – Das VersicherungsJournal schreibt: „Um den Start anzuheizen, gibt es für Vermittler ab einer bestimmten Zahl verkaufter Policen Präsente. Für 350 verkaufte Versicherungen bis zum 20. Dezember 2017 gibt es beispielsweise ein IPhone 8 und für 750 eine siebentägige Reise nach Spanien für zwei Personen.“

Der 2012 (konkret messbar wie?) „verschärfte“ Vertriebskodex des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft von 2010 sagt:

(Nr. 9) „Zusatzvergütungen mit Versicherungsmaklern: Vereinbarungen zwischen Versicherungs-Unternehmen und Versicherungsmaklern über umsatzbezogene Zusatzvergütungen, d. h. Vergütungen über die vertragsgemäße Courtage-vereinbarung hinaus, können die Unabhängigkeit des Versicherungsmaklers tangieren. Es ist daher darauf zu achten, dass solche Vereinbarungen die Unabhängigkeit des Maklers und das Kundeninteresse nicht beeinträchtigen.“

Markus Rieksmeier

markus.rieksmeier@googlemail.com

zum Artikel: „One Versicherung startet Maklervertrieb”.

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Außendienst · Berufsunfähigkeit · Maklercourtage · Maklervertrieb
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