12.8.2016 – Mal wieder so ein Fall von „Übereifrigkeit” – oder war es schiere Willkür, oder liegt es einfach daran, dass in den Job-Centern zwischenzeitlich überwiegend Beschäftigte ohne entsprechende fundierte Ausbildung und Kenntnisse arbeiten?
Nicht selten verlieren Menschen, die einen berechtigten Anspruch an das Sozialversicherungs-System haben und ohnehin schon in wirtschaftlicher Not sind, durch solche Maßnahmen ihre Wohnungen oder werden krank.
Warum müssen Richter in langwierigen Prozessen entscheiden, was doch eindeutig festgelegt ist – währenddessen sich die Not für Betroffenen ins Unermessliche steigert? Wer belangt eigentlich die Job-Center für die unnötig geschaffene Not und das Leiden der Betroffenen?
Gabriele Fenner
zum Artikel: „Lebensversicherung: Wenn das Jobcenter die Hand aufhalten will”.
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