Warum greift die Haftung aus der Betriebsgefahr nicht?

24.4.2017 – Mich wundert jetzt allerdings, dass die so häufig herangezogene Haftung aus der Betriebsgefahr des Lkw nicht greifen soll. Denn so bleibt der Geschädigte eventuell unverschuldet auf seinem Schaden hängen, obwohl der Verursacher bekannt ist.

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Volker Arians

Volker.arians@t-online.de

zum Artikel: „Der Lastwagen und der hochgeschleuderte Stein”.

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