5.9.2012 – Das wäre schlechte Werbung für die private Krankenversicherung (PKV), wenn Privatversicherte auf eine Organspende genauso lange warten müssten wie Kassenpatienten. Und dann auch noch dabei häufiger sterben.
Tatsächlich haben Privatpatienten auch in mittelmäßigen PKV-Tarifen die Möglichkeit zu einer Organtransplantation im Ausland außerhalb des Bereiches des Transplantations-Gesetzes und des Verteilungsverfahrens des „Eurotransplant Vergabepools“. Dort – zum Beispiel in den USA – sind die Wartezeiten meist deutlich niedriger und es gibt auch weniger Hemmnisse, zahlungskräftige Patienten – bei denen zum Beispiel ihre PKV die Kosten bedingungsgemäß zu übernehmen hat – zu bevorzugen.
Gute PKV-Tarife übernehmen bei bestimmten Organtransplantationen im Ausland – um die langen Wartezeiten in Deutschland zu vermeiden – auch die Flug- und Unterbringungskosten und gegebenenfalls noch eine Aufwandspauschale.
Natürlich verkleinert sich damit auch wie beobachtet die Organspendewarteliste der PKV-Versicherten in Deutschland – und indirekt so auch die Chance von Kassenversicherten auf ein Spenderorgan. Diese haben sonst nämlich – wie das Bundessozialgericht mit Urteil vom 17. Februar 2004 (Az.: B 1 KR 5/02 R) festgestellt hat – in aller Regel keinen Anspruch auf Kostenübernahme durch ihre Krankenkasse für Organtransplantationen im Ausland.
Man muss sich als PKV nicht schlechter darstellen, um etwa einem politisch bedingten Sozialneid zu entgehen. Es muss erlaubt sein, die Vorteile als Privatversicherter hervorzuheben.
Peter Schramm
zum Artikel: „PKV-Verband kontert Grünen-Vorwürfe”.
Thorulf Müller - PKV-Geltungsbereich ist Europa. mehr ...
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