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Vorsicht bei BU-Aktionen

19.10.2017 – Mit sogenannten BU-Aktionen versuchen die Gesellschaften, ihr Geschäft anzukurbeln, wohl wissend, dass ein nicht unerheblicher Teil der potenziellen Antragsteller unter Krankheiten/Beschwerden leidet.

Im Leistungsfall in den ersten zehn Jahren kann man ja die Karte der Arglistanfechtung einsetzen. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Als Versicherungsmakler muss man von solchen Aktionen die Finger lassen, sofern der Versicherer nicht eine Erklärung abgibt, wie sie Kollege Helberg einfordert. Aber was machen die Kunden, die durch die Vertreter der Gesellschaften mit solchen Aktionen bedacht werden?

Michael Otto

michael@motto-kg.de

zum Artikel: „Hebeln Versicherer das VVG aus?”.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Versicherungsmakler · Versicherungsvertragsgesetz
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