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Vorrangig zählen betriebliche Mehrwerte

21.11.2014 – Wieder einmal mehr bestätigte sich für mich beim Lesen Ihres Artikels, die „nimmersatte” Forderungspolitik verschiedenster Lobbyisten. Dabei ist es doch Zeit endlich ein Umdenken zu erwirken. Die betriebliche Krankenversicherung ist ein Instrument von vielen möglichen Bausteinen zur Findung und Bindung von Fach,- und Führungskräften. Daher stellt sich eine existenzielle Frage für die bKV: Sollte bei der Einführung einer betrieblichen Krankenversicherung tatsächlich der Steuernutzen im Vordergrund der Überlegungen auf Seiten des Arbeitgebers stehen? Die Antwort auf diese Frage ist NEIN, denn bei der Einführung einer betrieblichen Krankenversicherung zählt vorrangig der betriebliche Mehrwert für das Unternehmen, und der sozialen Verantwortung des Arbeitgebers seinen Arbeitnehmern gegenüber. Eines der wichtigsten Argumente aber, das für die Einführung einer betrieblichen Krankenversicherung spricht ist aber, dass die bKV den Arbeitnehmern die Möglichkeit bietet, besondere Bedingungen und Vorteile zu erlangen (durch die Sondervereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Versicherungsgesellschaft), die im Rahmen einer einzelvertraglichen Lösung alleine in der Form nicht möglich sind. Erst ganz am Schluss all dieser Überlegungen ist dann die Frage zu stellen, wie und ob sich die Einführung einer betrieblichen Krankenversicherung steuerlich positiv darstellen läßt. Umdenken, statt immer neuen Forderungen staatlicher Förderung und Eingriffe !!!

Christian Waldheim

waldheim@ebsconsulting.de

zum Artikel: „Attraktivität der bKV dauerhaft in Gefahr”.

Leserbriefe zum Leserbrief:

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