Vor einem Abschluss kann nur gewarnt werden

7.2.2017 – Nur keine betriebliche Altersversorgung! Was man davon hat, sieht man ja am Beispiel der Direktversicherungs-Geschädigten. Die haben gutgläubig auf die Politik gehört und in den 1970er und 1980er Jahren Kapital-Lebensversicherungen abgeschlossen, nicht ahnend, dass 2003 / 2004 Ulla Schmidt, Andrea Fischer und Horst Seehofer mit dem Gesundheits-Modernisierungsgesetz ihnen in die Tasche fassen würden.

Fast ein Fünftel ihrer Ersparnisse müssen sie jetzt an die Gesetzlichen Krankenkassen abführen für Kranken- und Pflegeversicherungs-Beiträge. Privat Versicherte zahlen natürlich nichts, ebenso diejenigen, die ihre Lebensversicherung nicht im Betrieb, sondern zu Hause abgeschlossen haben.

Besonders geschädigt werden die Bezieher von Einmalzahlungen, nämlich mit der sogenannten „120-Monats-Regelung”. Da wird der angesparte Betrag willkürlich durch 120 Monate geteilt und daraus ein sogenannter „Versorgungsbezug” ermittelt, wovon dann die 18,5 Prozent Kranken- und Pflegeversicherung monatlich erhoben werden.

Ich kann nur jeden warnen, so eine Direktversicherung abzuschließen, weil vom Staat durch Gesetzesänderungen in bereits bestehende Verträge eingegriffen wird. Wer also vorhatte, im Alter sein Dach neu decken zu lassen oder seine Wohnung altersgerecht umbauen zu lassen, dem fehlt jetzt ein Fünftel des Geldes. Unglaublich, aber wahr.

Erwin Tischler

the-tischlers@t-online.de

zum Leserbrief: „Das ist im Sinne der sozialen Gerechtigkeit”.

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