WERBUNG

Vor dem Gesetz sind doch alle gleich?

25.6.2017 – Gleiches Recht für alle? Der freiberufliche Arzt, der nach Absprache (erfolgsunabhängig) regelmäßig Nachdienste mit fester Vergütung in einer Klinik erledigt, ist nicht sozialversicherung-pflichtig. Das Urteil las ich hier vor wenigen Tagen.

Für Altenpfleger gilt das nicht. Vor dem Gesetz sind doch alle gleich – je nach juristischer Interpretation?

Volker Arians

volker.arians@t-online.de

zum Artikel: „Freiberufliche Altenpfleger: Streit um Sozialversicherungs-Pflicht”.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Sozialversicherung
WERBUNG
WERBUNG
Werben im Extrablatt

Mit einer Anzeige im Extrablatt erreichen Sie mehr als 12.500 Menschen im Versicherungsvertrieb, überwiegend ungebundene Vermittler. Über die Konditionen informieren die Mediadaten.

weitere Leserbriefe