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Verzicht auf Einwand der groben Fahrlässigkeit ist zwingend

29.4.2016 – Jeder Schaden der verursacht wird, beruht auf Fahrlässigkeit oder grober Fahrlässigkeit.

Es ist arrogant auszuschließen, dass auch ich persönlich einen Schaden grob farlässig verursachen kann. Das kann mich unter Umständen ruinieren.

Hier muß ich der Stiftung Warentest in vollem Umfang Recht geben. Der Verzicht auf Einwand der groben Fahrlässigkeit ist im Vertrag zwingend.

Hubert Gierhartz

info@hubert-gierhartz.de

zum Leserbrief: „Warum grobe Fahrlässigkeit?”.

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