18.9.2012 – Dass gebundene Vertreter und alle angestellten BankmitarbeiterInnen unter das Haftungsdach ihres Vertragspartners schlüpfen können, war offenbar im Gesetzgebungsverfahren gewollt. Ein Schelm der da an Lobbyismus der Banken und /oder private Verknüpfungen zu Maschmeyer und Co. denkt....
Das aber wäre mit einen Handstreich geändert – und ein großer Teil von Falsch- und Mangelberatung damit ganz schnell behoben. Dass Verbraucher allerdings besser beraten würden, weil es keine Provisionen mehr gäbe, daran können doch selbst die Grünen nicht glauben. Und dass Berater auf Honorarbasis im Massen-Privatgeschäft überhaupt konsultiert bzw. in der Folge ihre Rechnungen auch ordentlich bezahlt bekämen, bezweifle ich ebenfalls.
Also treiben solche „selbsternannten Verbraucherschützer" (übrigens aller politischer Farben) die Verbraucher zu den Internetanbietern. Und da glauben sie dann, dass durch ein Wunder deren MitarbeiterInnen alle über die notwendige Ausbildung verfügen, obwohl diese zuvor von der Politik nicht überprüfbar eingefordert wurde? Und wer glaubt am Ende, dass alleine durch die Art der Bezahlung die Gier verschwindet und/oder die Qualität besser wird?
Gabriele Fenner
zum Artikel: „Neuer Frontalangriff auf die Provisions-Vergütung”.
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