18.9.2012 – Die schwachsinnige (=gleichmäßige) Verteilung der Abschluss- und Vertriebskosten auf die gesamte Laufzeit bei einer Altersversorgung unterstellt, dass der Beratungsaufwand im letzten Jahr, also zum Beispiel nach 40 Jahren, genau so hoch ist wie bei der Beratung im ersten Jahr.
Dann müsste konsequent auch die Vermittlungscourtage eines Immobilienmaklers auf die Nutzungsdauer des Gebäudes verteilt werden, denn der Käufer könnte das Haus ja zum Beispiel nach zehn Jahren verkaufen. Und bei einem Juristen-MdB, so er denn später noch einmal arbeiten sollte, müsste zum Beispiel das Honorar für die Beratung wegen eines Mietvertrags auf die Mietdauer verteilt werden.
Die bisherige Verteilung auf fünf Jahre dürfte doch wirklich ausreichen, um die schwarzen Schafe aus dem Markt zu drängen. Vor Allem dann, wenn auch die Strukturvertriebe einen Sachkundenachweis erbringen müssen.
Peter Eidemüller
zum Artikel: „Neuer Frontalangriff auf die Provisions-Vergütung”.
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