11.1.2017 – Entweder teurer oder schlechter wird die Versicherung der Beamten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) indes für die Beamten selbst. Zweibettzimmer und Chefarzt im Krankenhaus müssten sie dann in der privaten Krankenversicherung (PKV) separat absichern – für ältere Pensionäre kostet dies alleine schon mehr als 100 Euro im Monat.
Die bisherigen 100 Prozent Zahnersatz zusammen mit der Beihilfe würden für viele Behandlungen auf einen Festzuschuss von vielleicht noch 20 Prozent der privatzahnärztlichen Rechnung und Laborkosten zusammenschmelzen – nur zum Teil in PKV-Zusatztarifen absicherbar.
Welche Gegenreaktionen soziale Ideen wie die Zwangsversicherung der Unversicherten zusammen mit vorgeschriebenem solidarischen Mindestschutz für alle Übrigen in der Krankenversicherung bewirkt, hat Obamacare in USA gezeigt. Für viele hatte sich damit ihre bisherige private Krankenversicherung verteuert. Die Abschaffung von Obamacare wurde Wahlkampfthema.
In Deutschland haben wir verfassungsrechtlich das Subsidiaritätsprinzip. Wer des sozialen Schutzes nicht bedarf, soll die Möglichkeit haben, selbst vorzusorgen. Zehntausende – insbesondere Beamte von Bund und Ländern, darunter viele Justizvollzugs- und Polizeibeamte, sowie der Kirchen – haben sich sogar in eigenen Krankenunterstützungs-Kassen als Selbsthilfe-Einrichtungen zusammengefunden, die auf dem Niveau einer PKV voll oder ergänzend zur Beihilfe leisten.
Will eine Regierung nicht durch Wahlen hinweggefegt werden, sollte sie sich rechtzeitig deutlich positionieren.
Peter Schramm
zum Artikel: „Erneuter Frontalangriff auf die PKV”.
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