Versicherer weisen selbst auf Beschwerdestellen hin

27.8.2014 – Es ist sehr fraglich, inwieweit die Beschwerdequote mit einer Unzufriedenheit mit dem Lebensversicherer zusammenhängt. Oft möchte ein Versicherter seine Ablaufleistung überprüfen, bei Summen von nicht selten 100.000 Euro und mehr durchaus verständlich.

Versicherer sind hier selten bereit, ihre Berechnungsgrundlagen, die zur Nachvollziehung der Ablaufleistung dem versicherungs-mathematischen Laien mitgeteilt werden müssten, offenzulegen. Die Überprüfung durch einen versicherungs-mathematischen Sachverständigen ist aber nicht kostenlos zu haben – die Überprüfung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleitungs-Aufsicht oder Ombudsmann aber schon.

Und genau darauf weisen manche Lebensversicherer den anfragenden Versicherungsnehmer regelmäßig hin – dem Ombudsmann und der BaFin gegenüber sind sie nämlich bereit, ihre Berechnungen im Detail zu Überprüfung offenzulegen.

Versicherer, die ihre Versicherungsnehmer in solchen Fällen routinemäßig auf die Möglichkeit der Überprüfung der Ablaufleistung – oder auch von Rückkaufswerten – durch BaFin oder Ombudsmann verweisen, werden dadurch natürlich ihre offizielle Beschwerdequote dort erhöhen. Aber bedeutet dies, dass die Kunden bei dem betreffenden Versicherer unzufriedener sind?

Umgekehrt – wenn ein Lebensversicherer im Hinblick auf den Einfluss auf die „Beschwerdequote” auf die Möglichkeit, Ablaufleistungen oder Rückkaufswerte durch BaFin oder Ombudsmann überprüfen zu lassen, nicht ausdrücklich hinweist: Sind seine Kunden deshalb zufriedener?

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Artikel: „Die Lebensversicherer mit den meisten Kundenbeschwerden”.

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