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Versicherer stiehlt sich aus der Verantwortung

23.5.2016 – Den Richterspruch kann man – allerdings nur eingeschränkt – verstehen, weil die „Spitzfindigkeit” wieder einmal über den gesunden Menschenverstand gesiegt hat.

Es ist doch völlig abwegig, wenn die Ablehnung eines (teuren) Vorschlags dazu führt, dass die Unfallversicherung sich aus ihrer Verantwortung stehlen kann mit dem Hinweis, das sei nun keine berufliche Tätigkeit mehr, sondern eine „private” – unversicherte – Absicht. Statt den Tatsachen Rechnung zu tragen, dass die Versicherte vollständig und wahrheitsgemäß den Vorgang geschildert hat – niemand stürzt freiwillig ab.

Merke: Alles ablehnen, was nicht allumfassend mit der beruflichen Tätigkeit zu tun hat. „Auf hoher See und vor Gottes Hand...”

Ulrich Schilling

u.g.a.schilling@t-online.de

zum Artikel: „Wenn ein Beschäftigter zum ungewollten Einbrecher wird”.

Leserbriefe zum Leserbrief:

Sascha Alsbach - Eher ein zweischneidiges Schwert . mehr ...

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