Versicherer muss uneingeschränkt leisten

18.8.2016 – Verzichtet der Versicherer vertraglich auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit zu 100 Prozent, dann muss er uneingeschränkt leisten. Da gibt es kein „Wenn oder Aber”. Jedem Makler ist anzuraten, unbedingt auf dieses Thema bei der Beratung hinzuweisen. Unterlässt ein Makler diesen Hinweis ohne es zu dokumentieren, dann hat er ein Haftungsproblem.

WERBUNG

Hubert Gierhartz

info@hubert-gierhartz.de

zum Leserbrief: „Mitversicherung hätte keine bessere Regulierung gebracht”.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Regulierung
WERBUNG
WERBUNG
Werben im Extrablatt

Mit einer Anzeige im Extrablatt erreichen Sie mehr als 12.500 Menschen im Versicherungsvertrieb, überwiegend ungebundene Vermittler. Über die Konditionen informieren die Mediadaten.

weitere Leserbriefe