Versicherer bereits im Verzug?

29.8.2012 – Da stellt sich mir doch glattweg die Frage, ob die Versicherer in diesem Falle bereits im Verzug sind und zusätzlich zum Nachzahlungsanspruch auch die Gebühren der Rechtsvertretung zu zahlen haben.

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Denn allein die Prüfung eines bereits gekündigten Vertrages kann hier mehr kosten, als der Ex-Versicherte an Nachzahlung erwarten kann.

Nico Grawert

nico.grawert@googlemail.com

zum Artikel: „BGH begründet Unzulässigkeit von LV-Bedingungen”.

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