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Verschlimmbesserungen machen keinen Sinn

28.8.2015 – Genau wie in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) soll doch die betriebliche Krankenversicherung (bKV) vor allem eine positive Wirkung für den Arbeitgeber haben. Sie soll die Arbeitnehmer besser an ihren Arbeitgeber binden und im „War for Talents” auch helfen, das Unternehmen für Bewerber interessanter zu machen. Sie soll das aber auch wesentlich effizienter und preiswerter bewirken, als wenn der Arbeitgeber diese Wirkung über höhere Einstiegsgehälter und Gehaltserhöhungen erreichen wollte.

Die wirtschaftliche Ersparnis durch diesen Effekt sollte ein Vielfaches des Aufwands des Arbeitgebers für die bAV oder bKV betragen. Das müsste doch eigentlich als Argument reichen. Und genau hier statt an den Krankenständen müssten auch die Messungen der Wirkung ansetzen. Schließlich fehlt die Leistungskraft eines nicht neu gewonnenen oder eines gegangenen Arbeitnehmers nicht nur für die Dauer seiner Arbeitsunfähigkeit. Dann macht auch die fehlende Mobilität der bKV Sinn, denn diese ist zur Erreichung eines unverwechselbaren Angebots beim Arbeitgeber gar nicht zu wünschen.

Ebenso ist es sinnvoll, wenn die vom Arbeitgeber finanzierte betriebliche Krankenversicherung beim Eintritt in den Ruhestand entfällt oder nur mit eigenen Beiträgen fortgesetzt werden kann. Denn künftig wird es auch darum gehen, ältere Arbeitnehmer möglichst lange im Betrieb zu halten. Auch hier wirkt also die bKV positiv – Verschlimmbesserungen machen hier aus Sicht des Arbeitgebers gar keinen Sinn.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Artikel: „bKV bleibt Wirkungsnachweis schuldig”.

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