10.7.2014 – Wieder ein schönes Urteil, aus dem neben Logik und Sachkompetenz auch einfach nur der gesunde Menschenverstand spricht. Ein Urteil, das sich auch jedem „nur durchschnittlich rechtsverständigen” Bürger zwingend erschließen sollte.
Vielleicht bedarf es häufiger solcher klaren Vernunfturteile, um der nicht nur, aber gefühlt besonders in Deutschland grassierenden Unsitte Einhalt zu gebieten, für Schäden aufgrund eigener Lebensuntüchtigkeit grundsätzlich erst einmal einen anderen zu suchen, den man vielleicht dafür verantwortlich machen könnte.
Jeder seriöse Rechtsanwalt hätte die Mandatsübernahme wohl von vorneherein wegen offenkundiger Erfolglosigkeit abgelehnt. Andererseits – was soll man machen, wenn die hohen Mieten für die schmucke Anwaltskanzlei in bester Citylage dazu zwingen, auch aussichtslose Aufträge anzunehmen?
Jedenfalls: Vielen Dank, Euer Ehren, und weiter so!
Hans-Peter Bierlein
zum Artikel: „Fataler Sturz in den Dornenbusch”.
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