4.7.2012 – Hier wird offenbar aus Neid auf die Branche eingeprügelt. Die Vermittlungsprovisionen offenzulegen, hieße die kaufmännische Kalkulationsgrundlage preiszugeben.
Beispielhaft auf den Einzelhandel übertragen bedeutete dies, dass der Lebensmitteldiscounter künftig neben sein Schild: „Sonderangebot: Glas Gewürzgurken heute statt 1,49 Euro für nur 0,99 Euro“, künftig schreiben müsste: „Übrigens haben wir dieses Glas für nur 0,69 Euro eingekauft. Ätsch!“ Ich wage gar nicht, dieses Beispiel auf Autohändler zu übertragen.
Im Übrigen werden Versicherungsvermittler aller Voraussicht nach vertriebsweg-übergreifend über einen Kamm geschert. Ist das Produkt des Ausschließlichkeits-Vermittlers etwa preiswerter, weil dieser aufgrund anderer Vergütungsstrukturen, Sicherheiten und Haftungsübernahmen deutlich weniger Provision erhält als der Makler, der allein wirtschaftet und haftet?
Entscheidend ist doch, ob der Kunde bereit ist, für ein Produkt und die damit verbundene Beratungs- und Vermittlungsleistung einen bestimmten Preis zu zahlen.
Die Vermittlung von Versicherungen ist schon schwer genug. Wir müssen mit den Menschen über Schäden, Hausbrände, Unfälle, Krankheit und Tod sprechen. Alles Dinge, die die Menschen regelmäßig verdrängen und ohne Beratung nicht risikoadäquat absichern würden.
Im Ergebnis ist dies ein weiterer Schritt zur Verunsicherung der Kunden und damit zur Erschwerung des Verkaufs. Wem ist damit geholfen?
Mirko Hübinger
zum Artikel: „EU will bei Versicherungen und Fonds mehr Transparenz”.
BERG Versicherungsmakler GmbH GF Marco Mauricio Berg - Mehrkosten durch Offenlegung. mehr ...
Claudia Werner - Einkommen unterliegt dem Datenschutz . mehr ...
+Michael Deising - Im Interesse der Kunden für Transparenz sorgen. mehr ...
Dieter Conradt - Hoffen, dass der Kunde unterschreibt. mehr ...
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