Vermittler und Versicherer fragen unterschiedlich an

1.4.2015 – Es ist richtig, dass ein Vermittler, der auch noch den Kraftfahrtvertrag des Kunden umdecken möchte, nur Kenntnis über die Schadenfreiheitsrabatt- (SF-) Klasse auf der Police, respektive letzten Beitragsrechnung, erlangt. Das reicht ja auch aus für ein Vergleichsangebot!

Der neue Versicherer fragt jedoch in Kraftfahrt beim Vorversicherer die Versichererwechsel-Bescheinigung (VWB) an, auf der nicht die SF-Klassen, sondern die Anzahl der schadenfreien Jahre sowie die Anzahl der eingetretenen Schäden des aktuellen sowie des Vorjahres genannt werden. So kann jeder Versicherer selbst entscheiden, welche Einstufung er vornehmen möchte und wie wichtig ihm das Geschäft mit diesem Kunden ist.

Andreas Mayer

andreas.mayer@hyundai.de

zum Leserbrief: „Rabattgrundjahr muss angezeigt werden”.

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