24.7.2014 – Dass die Mängel in den Produktinformations-Blättern (PIBs) so krass sind, erstaunt doch schon.
Es darf aber nicht sein, dass diese Mängel den Beratern/Vermittlern vor Gericht vorgehalten werden können, weil sie die PIDs und Kurzinformations-Dokumente (KIDs) und VIPs und so weiter nicht nachgeprüft haben.
Ich verliere nie den Eindruck in unserer Branche, dass der Vermittler/Berater klüger sein muss, als die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht, die WPs und die Produktgeber zusammen, die sich anscheinend alle formal aus der Verantwortung für ihr Tun stehlen können.
Hier sind Gesetzgeber und Verbände gefordert, das zu ändern. Die Produktgeber und Verfasser der falschen PIBs sollten sich überlegen, ob diese die richtige Motivation für ihre Finanzdienstleister sind.
Heinrich Bockholt
zum Artikel: „Test: Jedes siebte Produktinformations-Blatt fällt durch”.
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