2.10.2012 – Mangelnder Sachverstand der Richter und fehlende gesetzliche Regelungen führen zu solchen Urteilen.
Während der Versicherungsmakler aufwendige Protokolle, Vergleiche, Aufklärung und Marktforschung betrieben muss, kann eine Krankenkasse vermitteln, was sie will, ohne sich an irgendeine Regel halten zu müssen. Und vermittelt wird nur, um daran zu verdienen.
Würde keine sogenannte Aufwandsentschädigung bezahlt, dann würde wohl keine Krankenkasse Zusatzversicherungen anbieten.
Achim Finke
achim.finke@af-versicherungsmakler.de
zum Artikel: „Wenn Krankenkassen Krankenzusatz-Policen vermitteln”.
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