13.11.2017 – „Die Wettbewerbszentrale gehe auch gegen Plattformbetreiber vor, die „Objektivität“ oder „Unabhängigkeit“ suggerieren, obwohl ein provisionsgeleitetes Eigeninteresse des Plattformbetreibers an der Vermittlung von Leistungen über die Plattform besteht.”
Versicherungsmakler sollten es nicht begrüßen, wenn genau mit dieser unter Verbraucherschützern und in der Politik weit verbreiteten Ansicht, wer Provisionen erhält, könne nicht mehr objektiv und unabhängig sein, gegen Plattformbetreiber vorgegangen wird. Wenn sich derartige Argumente und Ansichten verfestigen, führt es geradewegs dazu, dass auch Makler nicht mehr als objektiv und unabhängig gesehen werden und die Vergütung durch Provisionen insgesamt noch mehr als ohnehin in Frage gestellt wird.
Es ist nicht auszuschließen, dass diejenigen, die heute zunächst wegen der Provisionen die Plattformbetreiber angreifen und deren Unabhängigkeit und Objektivität schon alleine wegen der Provisionen in Frage stellen, letzten Endes auf die Versicherungsmakler und das Provisionssystem insgesamt abstellen wollen. Bis hin zum Verbot von Provisionen. Nur weil es sich gegen die Plattformbetreiber richtet, als Makler solche Denkweisen zu übernehmen und zu fördern, ist eine riskante Sache.
Peter Schramm
zum Artikel: „BGH nimmt provisionsfinanzierte Portale in die Pflicht”.
+Hubert Gierhartz - Vergleichsportale werden von Kunden nicht als Versicherungsmakler erkannt. mehr ...
Peter Schramm - Das zeugt nicht gerade von großem Selbstbewusstsein von Maklern. mehr ...
Dr. Daniel Sodenkamp - Hehre Worte wie Objektivität sollten wir nicht verwenden. mehr ...
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