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Verfassungsbeschwerde unterstützen

27.6.2016 – Ich begrüße dieses Urteil. Es bestätigt meine seit 1996 publizierte Rechtsauffassung, dass der Versicherungsmakler Beauftragter seiner Kunden ist und damit Interessen eines Versicherers nicht wahrnehmen darf. Das ist auch der Grund, dass meines Erachtens der Versicherungsmakler seinem Kunden keine Versicherungsprodukte verkaufen, wohl aber einkaufen darf.

Eine Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs würde ich gleichwohl unterstützen, damit die Gesetzgebung zum Tätigkeitsbereich des Versicherungsmaklers und die Einführung neuer Berufsbilder überprüft wird. Vielleicht führt ein Verfahren ja zum einem Versicherungsmakler-Gesetz und zu einer Korrektur des § 6, 6 VVG. Eine Klarstellung zum Versicherungsmaklerberuf wäre vor allem im Interesse des Verbrauchers und Versicherungsnehmers.

Eberhard Julius Rüdiger

info@versicherungsmakler-ruediger.de

zum Artikel: „BGH verbietet Schadenregulierung durch Versicherungsmakler”.

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