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Verbraucherverbände sind für sich selbst da

20.10.2014 – Sogenannte „Verbraucherschützer” beziehungsweise deren Mitarbeiter/innen dürfen an der Beratungsfront ihre persönlichen Ansichten über Produkte darlegen. Ob sie hierzu eine fachliche Ausbildung haben, wird nicht geprüft.

Da werden gerade opportune Meinungen zu bestimmten Produkten kundgetan und „Otto-Normalverbraucher” wird mit dem eigentlichen Vertragsabschluss alleine gelassen. Denn für erteilte Ratschläge muss der „Verbraucherschützer” ja nicht haften! Langjährig herausposaunte „Ratschläge” wie Finger weg von Riester, von der klassischen Rentenversicherung, von betrieblicher Altersversorgung (bAV) in Form von Rentenversicherungen – angeblich alles ohne Rendite, sondern nur Kosten.

Da wurde wegen angeblich besserer Renditen den Fonds das Hohelied gesungen – egal, ob sich ein Großteil der so beratenen „Otto-Normalverdiener” überhaupt einen einzigen Euro Verlust leisten kann. Der solchermaßen Beratene zahlt dafür eine unangemessen hohe Gebühr. Tja – so geht es „Otto-Normalverbraucher”, wenn er glaubt, die Verbraucherverbände wären für den Verbraucher da.

Irrtum – die Verbraucherverbände sind für sich selbst da, verdienen richtig Geld damit und kriegen auch noch staatliche Zuschüsse. Aber das rechnet Otto-Normalverbraucher ja nicht nach.

Und was machen die Profis, die Großanleger? Wollen die nicht „verbrauchergeschützt“ werden? Doch – aber Verbraucherschutz-Ratschläge findet ein Profi nun wirklich viel zu teuer. Die kommen lieber zum Profi-Makler, denn der haftet auch für falsche Ratschläge.

Gabriele Fenner

gabriele.fenner@vsmp.de

zum Artikel: „Verbraucherschützer sind bald Wächter für Finanzprodukte”.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Altersversorgung · Ausbildung · Betriebliche Altersversorgung · Mitarbeiter · Riester · Verbraucherschutz · Zinsen
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