Verbraucherschutz macht es vor

19.1.2017 – Da können wir alle vom Bund der Versicherten (BdV) lernen (Verbraucherschützer). Die BdV Mitgliederservice GmbH ist im Register als Versicherungsvertreter mit Erlaubnis nach § 34 a Abs. 1 Gewo eingetragen.

Die BdV Verwaltungs GmbH (mal nebenbei bemerkt hat diese jahrelang ohne Erlaubnis Versicherungen verkauft) ist jetzt als Versicherungsberater mit Erlaubnis nach § 34 e Abs. 1 Gewo im Register eingetragen. So umgeht man Gesetze und die „Verbraucherschützer” machen uns das vor. Dafür kann es nur einen Grund geben.

Hubert Gierhartz

info@hubert-gierhartz.de

zum Artikel: „Kabinettsbeschluss zur IDD-Umsetzung: Harte Zeiten für Makler”.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Gewerbeordnung · IDD · Verbraucherschutz · Versicherungsberater · Versicherungsvertreter
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