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Verbraucherschutz interessiert Politiker und Versicherer wenig

26.11.2015 – „Wer den Verbraucherschutz gewährleisten und stärken will, muss für einen Versicherungsvertrieb sorgen, der mindestens Wettbewerbs – und Aufklärungsregeln einhält und die Wahrung der Verbraucherinteressen gewährleistet“. So steht es in den Protokollen zur Richtlinie 92/2002/EG über Versicherungsvermittlung.

Schon die Umsetzung dieser Richtlinie in Deutschland zeigt, wie wenig der Verbraucherschutz die politisch Verantwortlichen und auch die Versicherer interessiert. Daher wundert mich die jetzige Entwicklung nicht.

Wer sein Mandat unmittelbar vom Verbraucher bekommt und dessen Interessen wahrzunehmen hat, muss sein Recht immer wieder vor Gericht durchsetzen. Mich wundert bei dieser Sachlage aber, dass Versicherungsmakler sich nicht zu einem Interessenverband zusammenschließen, der auch diesen Namen verdient und stattdessen über fehlende Lobby, arrogante Versicherer lamentieren.

Eberhard Julius Rüdiger

info@versicherungsmakler-ruediger.de

zum Artikel: „EU-Parlament beschließt Versicherungsvertriebs-Richtlinie”.

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