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Verbraucherschützer sollten sich Vertriebskostensenker nennen

17.9.2014 – Der Leserbriefschreiber beschreibt ein sehr eindrucksvolles Phänomen. Ja, Politiker wissen tatsächlich nicht, was der Unterschied zwischen Agent, Makler und Berater ist.

Klar ist, dass sich in der Branche was ändern sollte. Und das tut es ja von selbst in den letzten Jahren. Der semiprofessionelle Makler tut sich zunehmend schwerer. Der Profi – welcher auch entsprechende Qualifikationen hat – sorgt nicht für die am Markt befindlichen Probleme. Er schadet dem Verbraucher nicht. Er bietet vielmehr eine gute Dienstleistung.

Vor Kurzem in meiner Beratungspraxis erlebt: Ein junger Mann – aufgeschreckt durch seine Mutter – suchte den Honorarberater auf und ließ sich die Berufsunfähigkeits-Versicherung (BU) erklären. Hat der Honorarberater auch gut gemacht. Kostete 350 Euro. Dann kam der Mann zu uns übers Telefonbuch und wir konnten ihm nach fünf Minuten Gespräch mitteilen, dass er nicht versicherbar ist (Vorerkrankung). Aber er weiß jetzt wenigstens Bescheid bezüglich der Versicherungssparte BU.

Wir haben ihm dann noch eine Privathaftpflicht „angedreht”. Er war dankbar, dass er nicht nochmal 350 Euro bezahlen musste.

Mein Appell an die scheinbaren „Verbraucherschützer”: Besinnen Sie sich, liebe Damen und Herren. Was soll denn das alles bringen? Den bedürftigen Verbrauchern? Sie haben doch hoffentlich nicht die Schönen und Reichen im Blick und möchten denen in Zukunft zu vergünstigtem Einkauf verhelfen, oder? Dann sollten Sie sich nämlich lieber „Vertriebskostensenker” nennen. Das wäre dann auch ok für mich.

Paul-Harry Fritzsche

pf@meyer-fritzsche.de

zum Artikel: „Wird der Provisionsvertrieb zum Relikt der Vergangenheit?”.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Berufsunfähigkeit · Honorarberater · Privathaftpflicht · Verbraucherschutz
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