Verbraucher sollte selbst entscheiden

28.2.2013 – Die Regelungen zur Honorarberatung können nicht im Sinne des Verbrauchers sein. Es ist mir unverständlich, warum ein qualifizierter Anlageberater keine Aufträge auf Honorarbasis annehmen darf. Es sollte dem Verbraucher möglich sein, selber zu entscheiden, welchem Berater er sein Vertrauen schenkt und welche Art der Honorierung er wählt.

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Es versteht sich wohl von selbst, dass die Art der Honorierung eine Entweder-Oder-Regel ist. Also entweder Honorar oder Provision und nicht beides.

Derzeit muss ein Verbraucher, sollte er eine Beratung auf Honorarbasis wünschen, seinen Berater wechseln und zu einem Honorarberater mit wohlmöglich geringerer Erfahrung wechseln. Wo ist da der Sinn? Der ausschlaggebende Punkt sollte immer die Qualifikation und das Vertrauen sein und nicht die Art der Honorierung.

Sollte der Honorarberater regelmäßig weniger Geld für seine Beratung vom Kunden verlangen, als dies auf Provisionsbasis üblich ist, so wird sich dieser Beruf nicht mit vielen qualifizierten Fachkräften schmücken können. Eine gute Arbeit sollte auch entsprechend entlohnt werden.

Die Regulierungen der vergangenen Jahre und die hohen Zulassungs-Voraussetzungen für den Beruf haben zum einem dazu geführt, dass die verbliebenen Finanzberater hoch qualifiziert sind und sich die Spreu vom Weizen getrennt hat. Die Regelungen zur Honorarberatung helfen in keiner Weise zur Verbesserung der Beratung, sondern sind wohl von einer Beratungssituation motiviert, die heute nicht mehr gegeben ist.

Markus Feistle

feistle@treffpunkt-finanzen.de

zum Artikel: „Große Differenzen beim Thema Honorarberatung”.

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