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Verbraucher hat das Recht zu wählen

18.9.2014 – Man könnte diese Liste durch zig andere Beispiele fortführen. Zum Beispiel dieses: Der junge Mensch, gerade in der Ausbildung, geht zum Versicherungsvermittler. Dieser findet, eine Rentenversicherung ist die beste Möglichkeit, für das Alter vorzusorgen.

Der Vermittler vermittelt einen Vertrag mit 50 Euro Montagsbeitrag – verbunden mit einer Berufsunfähigkeits-Versicherung (BU). Nach fünf Jahren kündigt der Kunde, weil ihm ein weiterer (oder der gleiche) Vermittler eine „bessere” Versicherung anbietet – verbunden mit einer BU. Monatsbeitrag 150 Euro.

Nach weiteren vier Jahren kündigt der Kunde, weil er das Geld braucht. Anschließend ist er aufgrund von Krankheiten nicht mehr in der BU versicherbar. Ein Jahr später wird er berufsunfähig.

Im Grunde kommt es doch bei der ganzen Frage – Honorar oder Provision – auf die letzte Frage an: Was will der Verbraucher? Wer diese Frage wirklich ernst meint, der sollte dem Verbraucher auch das Recht zugestehen, unter mehreren Möglichkeiten zu wählen, und ihm nicht eine weitere Wahlmöglichkeit, die ja nicht nur mit Nachteilen verbunden ist, vorenthalten wollen.

Carsten Ruhkamp

info@carsten-ruhkamp.info

zum Leserbrief: „Honorarberatung ist lukrativ”.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Ausbildung · Berufsunfähigkeit · Honorarberatung · Provision · Versicherungsvermittler
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