Verbotene Kaltanrufe

23.8.2010 – Eine selten verlogene Darstellung der Tatsachen. Sicherlich bezahlen KK Provisionen an Vermittler und Betreuer eines Bestandes auch in der GKV. Das kostet Geld. Für dieses Geld tut der Vermittler aber auch etwas, er bringt nämlich mehr Geld ins Haus der GKV als er kostet. Und das soll nun schlecht sein?

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Nicht kritisiert wird allerdings die Praxis mancher Kassen (z.B. der AOK und anderer), sogar externe Call-Center mit der Kundenwerbung, und auch mit der verbotenen Rückwerbung von Kunden zu beauftragen. Kosten diese Call-Center etwa kein Geld? Dass teilweise sogar verbotene Kaltanrufe bei Schulabgängern und wechselwilligen Kunden mit Mitgliedsbeiträgen finanziert werden, stört offensichtlich keinen dieser Ober-Wächter.

Ich habe gegen diese rechtswidrigen Kaltanrufe beim Aufsichtsamt Beschwerde eingereicht und war sehr erstaunt, dass das Aufsichtsamt speziell die AOK verteidigt (und nicht, wie man erwarten würde, auf der Seite der Bürger-Rechte steht). Erst das Gesundheitsministerium hat per sofortiger Anordnung diese rechtswidrige Praxis bei der betroffenen AOK-Niederlassung untersagt. Da wird also der bemängelt, der sich an geltendes Recht hält, und der verteidigt, der gegen das Recht verstößt. Verkehrte Welt... Aber ganz dumm sind wir auch nicht, liebe Versicherungsaufsicht!

Robert Grafetstetter

global-service-group@web.de

zum Artikel: „BVA bemängelt Werbepraktiken der Krankenkassen”.

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