Verbandsvertreter sind widersprüchlich

28.11.2017 – Bei der Auseinandersetzung von Mischmodell mit Honorar und Courtage oder reine Lehre der Vergütung über Honorare stehen vor allem zwei Fragen im Raum: 1. Will der Makler die frühere Vergütung per Courtage mit dem Honorar aufbessern? 2. Bekommt der Verbraucher darüber eine bessere Beratung?

Zu Punkt eins empfehle ich Mario Zinnert „Recht und Praxis des Versicherungsmaklers”.

Zu Punkt zwei kommt man nach fast 30 Jahren Versicherungsberatung zu einem klaren Ja! Wir Versicherungsberater werden gebraucht, um die massiven Missstände beim Privatverbraucher und in den Unternehmen wieder in ein vernüftiges Versicherungslot zu bringen.

Versicherungsberater machen auch nicht immer alles richtig. Aber ein Versicherungsberater kommt gar nicht erst auf den Gedanken, unsinnige Verträge zu empfehlen. So etwas findet man nur dort, wo die Empfehlung mit der Vergütung korreliert. Und weil der unsinnige Vertrag die Folge einer Beratung war, ist also die Beratung mangelhaft gewesen.

Wie widersprüchlich die Verbandsvertreter sind, zeigt sich an den Äußerungen. Dr. Hans-Georg Jenssen fordert (richtigerweise), dass die Hilfe beim Vertragsabschluss nicht erfolgsabhängig sein darf, sondern der Tätigkeitsaufwand vergütet wird. Andererseits wird bemängelt, dass für Versicherungsberater keine Stornohaftung gilt.

Ja, was denn nun? Erfolgsabhängigkeit mit Stornohaftung oder Tätigkeitsvergütung ohne Stornohaftung? Der BVVB Bundesverband der Versicherungsberater e.V. hat das in seinen Berufsgrundsätzen schon seit Jahren klar geregelt.

Rüdiger Falken

R.Falken@Kanzlei-FSD.de

zum Artikel: „Wann Versicherungsmakler Honorar nehmen dürfen”.

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