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Verantwortung auf Versicherer abzuwälzen ist realitätsfern

27.6.2016 – Zunächst sind private Krankenversicherer (in all ihren Formen) Wirtschaftsunternehmen mit gewinnerzielungsabsicht und das ist gut so. Die Forderung, dieses Prinzip nachhaltig abzustellen, ist naiv (auch der Versicherungsberater kann schließlich auf sein Honorar verzichten – wenn er denn will), wäre gefährlich und dumm.

Des Weiteren ist die Leitlinie erst vor rund einem halben Jahr in Kraft getreten und gibt keinerlei Auskunft darüber, welche Tarife für einen Wechsel des Kunden geeignet sind. Wie denn auch? Über die Geeignetheit eines Tarifes, dessen Leistung und angemessenen Preis entscheidet doch jeder Verbraucher zunächst selbst.

Die Veantwortung des Vermittlers, Beraters und/oder Maklers auf die „Institution” Versicherer abzuwälzen, ist realitätsfern. So bleibt die Verantwortung für den Kunden im Lager des Vermittlers, der eine nachhaltige, kundenorientierte und langfristige Begleitung seiner Kunden in allen Bereichen sicherstellen muss.

Henrico Sobczak

Henrico.sobczak@tecis.de

zum Artikel: „Tarifwechsel in der Krankenversicherung mit Hindernissen”.

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